Lexikon

Gefahrgut

Gefahrgut

Gefahrgut bezeichnet Stoffe und Ware, bei denen während des Transportvorgangs Gefahren ausgehen können. Entsprechende Gefahrgüter sind in der ADR-Rechtsvorschrift festgelegt und klassifiziert:

  • Explosive Stoffe und Gegenstände
  • Gase
  • Entzündbare flüssige / feste Stoffe
  • Selbstentzündliche Stoffe
  • Giftige Stoffe
  • Radioaktive Stoffe
  • Ätzende Stoffe
  • Diverse weitere gefährliche Stoffe und Gegenstände.

 

Was ist bei dem Gefahrgut-Transport zu beachten?

Die genauen Rechtsvorschriften für die internationale Beförderung von Gefahrgut auf der Straße sind in einem europäischen Abkommen, genannt ADR, geregelt.

Erfolge unserer Kunden

Weitere Informationen über den gesperrten Inhalt.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Smartsupp Chat. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen