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EU-Gemeinschaftslizenz

EU Gemeinschaftslizenz

Die EU-Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz / EG-Lizenz) berechtigt zum gewerblichen, grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr innerhalb der europäischen Union. Somit ist sie eines der wichtigsten Dokumente für Transportunternehmen, die in ganz Europa tätig sind.

Die Lizenz wird von der Verkehrsbehörde des entsprechenden EU-Mitgliedstaates für Transportunternehmen aus der EU für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt, und kann auf Antrag verlängert werden. Sofern bei dem Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt und alle Unterlagen (Registerauszug Bundeszentrale, Registerauszug Fahrereignung, Registerauszug Gewerbezentralregister, Krankenkasse…) vorhanden sind, kann die EU-Lizenz beantragt werden.

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