
Embargo Definition
Was ist ein Embargo?
Ein Embargo ist ein staatlich verordnetes Verbot des Außenhandels mit einem bestimmten Land oder bestimmten Personen (oder Personengruppen). Dadurch wird der Import und Export von Waren und Dienstleistungen verhindert.
Woher stammt der Begriff?
Der Begriff kommt aus dem Spanischen: Embargo bedeutet Beschlagnahme/Beschlagnahme.
Allgemeine Informationen und interessante Fakten über Embargos
Warum werden Embargos verhängt?
Ein Embargo stoppt den freien Handel, der vorher bestand. Es handelt sich um ein nicht-tarifäres Handelshemmnis, da es den Handel mit bestimmten Waren und Dienstleistungen verbietet. Das daraus resultierende Ausfuhr- und Einfuhrverbot beeinträchtigt den Marktzugang ausländischer Anbieter. Meistens werden Embargos als Vergeltungsmaßnahme oder Sanktion eingesetzt, um ein Fehlverhalten zu bestrafen, z. B. eine Verletzung des Völkerrechts. Sie werden auch eingesetzt, um einen Staat zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen oder ihn davon abzuhalten. Persönliche Embargos sind unabhängig von Staaten und werden oft zur Bekämpfung des Terrorismus eingesetzt.
Wer erlässt ein Embargo in Deutschland/im Ausland?
In der Regel werden Embargos durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen initiiert. Die EU kann auch eigene Embargomaßnahmen verhängen. Diese Embargos sind für die Mitgliedsstaaten verbindlich. In Deutschland selbst ist die Bundesregierung für den Erlass von Embargos zuständig.
In welchem Gesetz sind Embargos geregelt?
In Deutschland sind Embargos in der Außenwirtschaftsverordnung geregelt. Sie bestimmt den Vollzug des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes. Zuständig für die Erteilung von Genehmigungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Welche Arten von Embargos gibt es?Es wird zwischen Totalembargos, Teilembargos und Waffenembargos unterschieden.
Total-Embargo
– Verbot aller wirtschaftlichen Transaktionen mit dem betreffenden Land
– Ausnahmen nur für humanitäre Zwecke
– Wird selten verhängt
Partielles Embargo
– Beschränkungen und Verbote für bestimmte Wirtschaftszweige
– Arten: Länderspezifisches Embargo, güterspezifisches Embargo, Personenembargo
Waffenembargo
– Beschränkungen für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial
Geschichte des Embargos
Das Embargo gibt es schon seit der Antike und ist seither Teil wichtiger historischer Ereignisse gewesen:
– Ein Handelsembargo gegen das Deutsche Reich führte im 1. Weltkrieg zu einer Hungersnot.
– Der Lieferboykott der OPEC (Organisation erdölexportierender Länder) führte 1973 zu einer Weltwirtschaftskrise.
– Aufgrund des Golfkriegs verhängte die UN 1991 ein umfassendes Embargo gegen den Irak, das 13 Jahre lang andauerte.
– Im Jahr 2014 führte die Annexion der Krim zu weitreichenden Sanktionen gegen Russland.
Welche Länder sind heute von Embargos betroffen?
Gegen folgende Länder sind Embargos verhängt (Stand: 09/2022). Aktuelle Listen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union oder im deutschen Bundesanzeiger.
Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea)
Gegen Nordkorea wurden weitreichende Finanzsanktionen wie das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, ein Waffenembargo und Handelsbeschränkungen verhängt. Darüber hinaus wurden Reisebeschränkungen, Verbote im Zusammenhang mit Immobilien und Verkehrsbeschränkungen verhängt.
Russland
Russland ist von einem Waffenembargo, umfangreichen Finanzsanktionen und weitreichenden Handelsbeschränkungen wie dem Verbot des Verkaufs, der Lieferung, des Transfers und der Ausfuhr von Luxusgütern betroffen. Außerdem gelten Verkehrsbeschränkungen wie ein Lande-, Start- und Überflugverbot für Flugzeuge russischer Fluggesellschaften.
Syrien
Syrien unterliegt Finanzsanktionen, wie dem Verbot von Finanztransaktionen mit dem syrischen Staat und syrischen Finanzinstituten, einem Waffenembargo und Handelsbeschränkungen. Dazu gehören ein Ausfuhrverbot für aufgelistete Ausrüstungen, die zur internen Repression oder zur Internet- oder Telefonüberwachung verwendet werden können, sowie ein Verbot der Einfuhr, des Erwerbs und des Transports von Rohöl und Erdölprodukten. Es gelten auch Reise- und Verkehrsbeschränkungen.
Andere Bedeutungen des Wortes Embargo
– Sperrfrist für die Veröffentlichung von Nachrichten