Lexikon

Ware

Der Begriff „Ware“ umschreibt einen aktiven Gegenstand des Handelsverkehrs. Die Ware ist im Gegensatz zur Dienstleistung ein materielles Wirtschaftsgut. Waren sind definiert als bewegliche wirtschaftliche Güter, die begrenzt in der Natur vorhanden oder technisch gefertigt sind und der Befriedigung bestimmter Bedürfnisse dienen.

In der Logistik sind mit Ware die gelagerten Güter im entsprechenden Lademittel (Palette, Gitterbox) auf dem zugehörigen Verkehrsmittel (Lkw, Schiff, Flugzeug) gemeint, der Ablauf ist deshalb auch „Warentransport“ genannt.

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