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Schwerlasttransport

Als Schwerlasttransporte werden Frachtguttransporte im Straßenverkehr bezeichnet, die aufgrund des Gewichts oder der Maße nicht den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Die Bezeichnung Schwertransport wird somit nicht dem Namen nach nur für zu schwere, sondern auch für zu große Ware verwendet. Ein Schwerguttransport ist somit ein Transport, der zulässige Lademaße und/oder das zulässige Gewicht überschreitet.

In Deutschland und anderen Ländern ist es üblich, dass Schwertransportunternehmen eine kennzeichenbezogene Dauergenehmigung besitzen, die sie für begrenzte Zeit beim zuständigen Ordnungsamt beantragen. Zusätzlich muss für jede Schwertransport-Fahrt auch eine Genehmigung für den eigentlichen Transport beantragt werden. Die Erlaubnis für den Transport wird anhand Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt und in der Regel durch das Ordnungsamt in der Verwaltung der zuständigen Gemeinde / Stadt genehmigt. Die Durchführung von Schwertransporten wird für definierte Zeiten, meist außerhalb vom Wochenende / Feiertag, durch die Behörde festgelegt.

Arten von Schwerlasttransporten:

  • Großraumtransport: Überschreitung der zulässigen Maße (Breite und/oder Höhe)
  • Schwertransport: Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts
  • Langtransport: Überschreitung der zulässigen Gesamtlänge
  • Großraum- und Schwertransport: Transport, der sowohl aufgrund des Gewichts als auch den Maßen nicht den Vorschriften entspricht

Beispiele für Schwerguttransporte sind z. B. Windkraftrotoren, Turbinen, Schiffsdiesel, etc. Für solche Transporte wird eine Polizeigenehmigung und ein oder mehrere Begleitfahrzeuge benötigt. Alle Länder innerhalb Europas arbeiten mit den gleichen / ähnlichen Angaben bzgl. den zulässigen Maßen und dem Gesamtgewicht. Die genauen Informationen finden sich im VKS-Handbuch des internationalen Straßengüterverkehrs.