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Transportauftrag

Ein Transportauftrag entspricht dem physischen Transport von Gütern, von einer Beladestelle zu einer Entladestelle, zu einer bestimmten Zeit. Da durch Mengen- oder Streckensplits teilweise eine Sendung auf mehrere Transportaufträge aufgeteilt werden muss, können mehrere Transportaufträge nötig sein, bis eine Sendung komplett vom Absender zum Empfänger gelangt. Transportaufträge werden in der Transportplanung (Disposition) auf eine Tour disponiert.

Wie und wann entsteht ein Transportauftrag?

Grundsätzlich entsteht ein Transportauftrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Ein angenommener Transportauftrag stellt den Vertragsschluss zwischen Auftraggeber und Transportunternehmer dar. Es ist keine bestimmte Form für den entstandenen, rechtskräftigen Frachtvertrag notwendig. Der Vertragsinhalt kann in Schriftform (per Mail, Brief, oder online über eine Frachtenbörse) oder mündlicher Form beschlossen werden. Üblich ist aus Gründen des Nachweises eine schriftliche Vereinbarung.

Als Alternative zur direkten Vergabe von Transportaufträgen an Transportunternehmer, dient zur Vermittlung eine so genannte Frachtenbörse. Hier können in einer Plattform – einer Art Online-Marktplatz – sowohl Aufträge ausgeschrieben werden, als auch direkt an den geeigneten Subunternehmer vermittelt werden.

Welche Angaben muss ein Transportauftrag beinhalten?

Um einen Transportauftrag sachgerecht durchzuführen, müssen alle für den Auftrag wichtigen Informationen bekannt sein. Im Internet existieren zahlreiche Vorlagen und Muster über den Umfang eines Transportauftrages. Einige der Standard-Tabelleninhalte sind hier aufgelistet:

  • Stempel, Unterschrift, Tag und Ort der Ausstellung
  • Absender und Abholadresse
  • Empfänger und Empfangsadresse
  • Bruttogewicht der Sendung und der einzelnen Verpackungseinheiten
  • Lademeter
  • Ladegut
  • Verpackung / Gebindeart
  • Abhol- und Anlieferzeiten
  • Transport- /Frachtpreis

Was ist der Unterschied zwischen Frachtvertrag und Speditionsvertrag?

Diese Unterscheidung ist nötig, weil der Absender nicht automatisch der ursprüngliche Versender des Frachtgutes sein muss, sondern kann auch ein Spediteur / eine Spedition sein kann. Deshalb müssen der sogenannte Frachtvertrag und Speditionsvertrag voneinander unterschieden werden.

Beim Frachtvertrag verspricht der so genannte Frachtführer seinem Auftraggeber, verbindlich, ein bestimmtes Frachtgut von Ort A zu Ort B zu befördern und an den Empfänger auszuliefern. Hierbei übernimmt das Transportunternehmen die Beförderung selbst, und der Vertrag ist dabei zwischen dem Transportunternehmen und dem Versender geschlossen.

Ein Speditionsvertrag wird zwischen Absender und Spediteur geschlossen, und der Spediteur organisiert den Transport/ die Lieferung. Die Spedition kann den Transport somit selbst durchführen, oder sich ein geeignetes Transportunternehmen suchen. Er schließt dafür ggf. einen Frachtvertrag mit einem dritten Unternehmen, das die Ware dann letztendlich ausliefert.