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Gefahrgut

Gefahrgut bezeichnet Stoffe und Ware, bei denen während des Transportvorgangs Gefahren ausgehen können. Entsprechende Gefahrgüter sind in der ADR-Rechtsvorschrift festgelegt und klassifiziert:

  • Explosive Stoffe und Gegenstände
  • Gase
  • Entzündbare flüssige / feste Stoffe
  • Selbstentzündliche Stoffe
  • Giftige Stoffe
  • Radioaktive Stoffe
  • Ätzende Stoffe
  • Diverse weitere gefährliche Stoffe und Gegenstände.

Was ist bei dem Gefahrgut-Transport zu beachten?

Die genauen Rechtsvorschriften für die internationale Beförderung von Gefahrgut auf der Straße sind in einem europäischen Abkommen, genannt ADR, geregelt.